Beschleunigung bei UVP-Verfahren

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll novelliert werden

Die Bundesregierung startet mit der Umsetzung des Umweltpakets. Der Ministerrat hat die Legislativvorhaben in Begutachtung geschickt. Darin enthalten ist auch die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Umweltverträglichkeitsverfahren sollen vereinfacht und verantwortungsvoll beschleunigt werden. 

Tirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf begrüßt diese Maßnahme: „Es ist wichtig, dass wir einen verträglichen Ausgleich zwischen nachhaltigem Wirtschaften und dem Umweltschutz finden. Ein neues UVP-Gesetz bringt schnellere und einfachere Verfahren und damit einen Bürokratieabbau im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes soll damit für die Zukunft gesichert werden, die hohen ökologischen UVP-Standards bleiben erhalten.“ 

Beschleunigung der Verfahren wünschenswert

„Mit der UVP-Novelle soll es etwa eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungsverfahrens oder die Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben über Bundesländergrenzen geben“, informiert LRin Zoller-Frischauf. Schnellere Verfahren würden nicht nur Rechtssicherheit für die Projektwerber schaffen, sondern auch Zeit und Geld sparen, so die Wirtschaftslandesrätin.