Am Strommarkt werden Bürger von Konsumenten zu Erzeugern

Auch Private dürfen Strom verkaufen

Neue EU-Richtlinie beseitigt Hürden im einheimischen Strommarkt: Auch Private dürfen zukünftig Strom verkaufen. Für Tirols EU-Spitzenkandidatin Barbara Thaler ein wichtiger Beitrag, um regenerative Energieformen zu stärken. 

Im März 2019 hat das Europäische Parlament neue Regeln für den Europäischen Energiemarkt angenommen, dabei wurde die Richtlinie „Common rules for the internal electricity market” reformiert. „Diese Richtlinien-Reform wird den einheimischen Strommarkt entscheidend voranbringen, denn erstmals wird es Verbrauchern dadurch ermöglicht, sich aktiv am Elektrizitätsmarkt zu beteiligen und ihren selbst erzeugten Strom an andere zu verkaufen. Sie sollen zukünftig auch die öffentlichen Netze mitbenutzen können, die Netznutzungsentgelte müssen transparent sein und dürfen die Privaten nicht durch zu hohe Gebühren am Markt diskriminieren“, erklärt heute die Tiroler EU-Spitzenkandidatin Barbara Thaler zu den neuen Regeln für den EU-Energiemarkt, die das europäische Parlament im März 2019 angenommen hat. 

"Besonders für all jene, die auf ihren Dächern Photovoltaikanlagen installiert haben und mehr Strom produzieren als sie selbst verbrauchen, tut sich damit eine neue attraktive Möglichkeit auf. Die Reform ist ein wichtiger Beitrag, um regenerative Energieformen zu fördern und dem großen Tiroler Energieziel, nämlich bis 2050 unabhängig von Öl, Kohle, Gas und Atomstrom zu werden, näher zu kommen", bekräftigt Thaler. Auch im jetzt aufgelegten Entwurf zur Tiroler Bauordnung werden bürokratische Hürden für Photovoltaikanlagen für private Betreiber beseitigt. 

Nach förmlicher Annahme der Richtline durch Parlament und Rat müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln bis zum 31. Dezember 2020 in nationales Recht umsetzen.