Allgemeines Bettelverbot im Landespolizeigesetz bleibt aufrecht!

Aufhebung des Bettelverbotes ist falsches Signal

LRin Zoller-Frischauf erinnert die Innsbruckerinnen und Innsbrucker an das Bettelverbot im Landespolizeigesetz, das in ihre Zuständigkeit innerhalb der Tiroler Landesregierung fällt: „Das Landespolizeigesetz bleibt selbstverständlich auch für die Landeshauptstadt gültig, daran kann der Bürgermeister nichts ändern. Es verbietet aggressives und aufdringliches Betteln, beispielsweise durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten, Beschimpfen oder lautstarkes Klagen sowie Betteln unter Mitwirkung von unmündigen Minderjährigen und gewerbsmäßiges Betteln. Betroffene können in solchen Fällen die Polizei rufen.“

Die gestern im Innsbrucker Gemeinderat auf Antrag der grünen Bürgermeisterfraktion mit knapper Mehrheit beschlossene Aufhebung der ortspolizeilichen Verordnung zur Ausweitung des Bettelverbotes sieht die Landesrätin als falsches Signal. Es sei eine Entscheidung zulasten der Eigentümer, Wirtschaftstreibenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sorge bereits für einigen Unmut.

„In den letzten Wochen war wieder ein Anstieg an aufdringlicher und aggressiver Bettelei in Innsbruck spürbar. Viele befürchten, dass nach der Aufhebung der Bettlerverordnung nun wieder vermehrt organisierte Bettlerbanden angelockt werden“, so die Landesrätin.