Land unterstützt Privatvermieter

Tirol forciert Genehmigungsfreistellung des Bundes bis 30 Betten

LA Egger: Kleine Vermieter sind Rückgrat des familienbasierten Tiroler Tourismus und finden volle Landesunterstützung!

„Die so zahlreichen und wichtigen kleineren Beherbergungsbetriebe erhalten von Seiten des Landes jedmögliche Hilfestellung“, betont LA Siegfried Egger, VP-Tourismussprecher und Fachverbandsobmann der Hotellerie in Österreich, vor dem Hintergrund der Diskussion um die 10-Bettengrenze. Bekanntlich hat sich die wirtschaftliche Realität teilweise über diese Grenze hinausentwickelt und zahlreiche Unternehmen fallen mittlerweile in den gewerblichen Bereich.

Tirols Tourismusreferent LH Günther Platter, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ist daher bereits mit Schreiben vom 15.12.2016 mit Wirtschaftsminister VK Dr. Reinhold Mitterlehner in Kontakt getreten, um diese Problematik in aller Deutlichkeit aufzuzeigen und auch einen Lösungsansatz zu unterbreiten. „Denn“, stellt Egger klar, „die Regelung der gegenständlichen Frage kann nicht durch das Land selbst erfolgen, sondern muss über das Gewerberecht und damit vom Bund erledigt werden.“

Egger forciert eine „Genehmigungsfreistellung“ durch Verordnung des Bundes, wodurch geregelt wird, dass alle Gastgewerbebetriebe mit einer Bettenanzahl von maximal 30 Betten von der Genehmigungspflicht nach der Gewerbeordnung ausgenommen werden und damit keine kostenintensive Betriebsanlagengenehmigung benötigen. „Dies wäre ein deutlicher Entbürokratisierungsschritt, der gewerbliche Beherberger mit 10 bis 30 Betten entlasten würde“, macht Egger deutlich, der betont, dass dieser Ansatz auch die ungeteilte Zustimmung von Privatvermieter-Obfrau Theresia Rainer findet.

Eine grundsätzliche Anhebung der 10-Bettengrenze – also eine Ausdehnung des nichtgewerblichen Bereiches, wie sie des öfteren ins Spiel gebracht wird - scheint hingegen schwieriger möglich, da diese Schwelle in der Bundesverfassung normiert ist und nur mit 2/3-Mehrheit im Nationalrat geändert werden könnte. Dem kann das Land auch durch eine Änderung des Tiroler Privatzimmervermietungsgesetzes 1959 nichts entgegensetzen.

„Die positive Fortentwicklung des Privatvermieterwesens ist uns enorm wichtig. Zahlreiche Initiativen wie etwa die erfolgreiche Vermieterakademie unterstreichen die diesbezüglichen Bemühungen des Landes“, betont Egger, der auf eine rasche Lösung auf Bundeseben hofft.