Nachdem bereits die Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland das Mindestsicherungsgesetz verschärft haben, hat nun auch der Tiroler Landtag die Mindestsicherung neu beschlossen. Damit wird das von Landeshauptmann Günther Platter ausgegebene Motto ‚Wer arbeitet muss mehr bekommen‘ in die Tat umgesetzt.
Die wichtigsten Neurungen im Tiroler Gesetz sind:
- Eigener Tarif für Personen in Wohngemeinschaften, sie erhalten künftig statt € 633,- nur mehr € 474,-. Dies betrifft vor allem Menschen, die vom Ausland neu in das System kommen (anerkannte Asylwerber).
- Deckelung der Wohnungskosten wird gestaffelt nach Bezirk. Damit wird ein Wunsch des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt Innsbruck erfüllt.
- Erhöhung der Kürzungsmöglichkeiten von 50% auf bis zu 66%.
- Bei mehr als 2-wöchigen Auslandsaufenthalten ruht die Mindestsicherung.
- Staffeltarife für Mehrkindfamilien.
- Sonderzahlungen (bisher 4-mal im Jahr €74) erhalten nur mehr besonders Bedürftige.
- Integration wird zur Verpflichtung. Der Besuch von Deutsch,- Orientierungs- und Wertekursen wird bei Bezug von Mindestsicherung verpflichtend.
- Zukünftig kein Anspruch für nicht erwerbstätige EU-Bürger (Damit wird Harz IV Flüchtlingen nach Tirol ein Riegel vorgeschoben).
Insgesamt bringt diese Reform eine Einsparung von € 5,00 Mio.