Nordafrikanische Suchtgiftszene im Visier des neuen Fremdenrechts

Die neuen fremdenpolizeilichen Maßnahmen helfen auch die kriminellen Mitglieder der nordafrikanischen Suchtgiftszene in Innsbruck effektiver zu bekämpfen!

Am 1. November trat das Fremdenrechtsänderungsgesetz (FRÄG) in Kraft. ÖVP-Sicherheitssprecher Franz Hitzl begrüßt ausdrücklich das Fremdenrechtsänderungspaket: „Ab sofort kann die Exekutive schneller und konsequenter abschieben. Das alte Rechtsinstitut der Beugehaft, das sonst in der gelebten Rechtspraxis kaum mehr Anwendung findet, lebt wieder auf. Personen können in Beugehaft genommen werden, die am Ausreiseverfahren nicht mitwirken. Wer z.B.  beim Sprachgutachten oder beim Heimreisezertifikat nicht mitwirkt, kann bis zu 4 Wochen in Beugehaft genommen werden. Diese Strafmaßnahme ist bei wiederholten Verweigerungen immer wieder verlängerbar.“

Weitere zentrale Elemente des Pakets sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern. Hier ist ein Strafausmaß von bis zu 5.000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft vorgesehen. Für jene, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. danach neu einreisen, kann eine Verwaltungsstrafe von 5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft verhängt werden. 

„Diese neuen Maßnahmen werden auch ein effektives Mittel im Kampf gegen die Mitglieder der nordafrikanischen Suchtgiftszene in Innsbruck sein. Die Sanktionen treffen –nach Informationen aus dem Innenministerium– nicht nur neu-eingereiste Asylwerber, sondern auch Altfälle! Damit gerät auch die nordafrikanische Suchtgiftszene in Innsbruck ins Visier dieser neuen Fremdenrechtsbestimmungen, denn der Großteil dieser Personen hat einen negativen Asylbescheid oder hat über Jahre hindurch die Identität gezielt verschleiert“, betont GR Hitzl.  

„Ich erwarte mir durch diese verbesserten Handlungsmöglichkeiten der Exekutive in den nächsten drei Monaten die ersten positiven Auswirkungen in Innsbruck. Diese neuen Regelungen sind aber nur ein Teil von einem Bündel an Maßnahmen, die notwendig sind, um die nordafrikanische Suchtgiftszene zu bekämpfen. Vorrangiges Ziel wird weiters sein, ein Abschiebeabkommen mit den nordafrikanischen Staaten auf EU-Ebene zu erreichen. Die EU Kommission will jetzt jene Herkunftsländer bestrafen, die keine Asylwerber zurücknehmen wollen. Bei Nigeria wurde schon der Visa-Hebel angesetzt. Dieser Weg muss rasch fortgesetzt werden“, so KO GR Hitzl abschließend.