Grünes Demokratieverständnis: Parkautomat schon vor GR-Beschluss aufgestellt

In der Schlossstraße steht der Parkscheinautomat bereits.

In der kommenden Sitzung des Gemeinderates steht die Einführung einer gebührenpflichtigen Parkstraße in der Schlossstraße vor dem Schloss Ambras auf der Tagesordnung. Die Volkspartei wird diesen Antrag ablehnen, die richtige Lösung dort wäre eine gebührenfreie 180 Minuten Kurzparkzone. Besonders brisant: Der Parkautomat wurde bereits installiert, ohne jeglichen Beschluss dazu. Selbst der Stadtsenat wird sich erst morgen mit diesem Thema befassen.   Für VP-Gemeinderätin Barbara Traweger-Ravanelli ist dieses Vorgehen inakzeptabel. „Auch wenn sich Pitscheider eine Mehrheit im Gemeinderat bereits gesichert haben sollte, ist dieses Vorgehen untragbar. Hier werden Beschlüsse vorweggenommen und die demokratischen Spielregeln im Gemeinderat mit Füßen getreten. Am Ende sind es die Bürgerinnen und Bürger von Innsbruck, die wieder einmal mit der Parkraumbewirtschaftung ‚veräppelt‘ werden“, kritisiert Traweger-Ravanelli dieses Vorgehen klar und deutlich.  

„Offensichtlich nimmt es die Frau Vizebürgermeisterin Pitscheider kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat nicht mehr so genau mit der Demokratie. Und dass hier auch die Liste Für Innsbruck und die Innsbrucker SPÖ mitspielen, ist für mich wirklich unglaublich“, stellt Traweger-Ravanelli fest.  

Korrekturen im Parkraumkonzept tragen klare VP-Handschrift Die teilweise Rücknahme der Parkraumbewirtschaftung in der Reichenau, die Abschaffung der Wochenend-Gebühren beim Tivoli in den Wintermonaten und die Ausdehnung der Befreiung auf weitere schadstoffneutrale Fahrzeuge gehen auf VP-Initiativen zurück. „Auch die ursprünglich von den Grünen scharf kritisierte generelle Ausdehnung der Gebührenbefreiung auf Fahrzeuge mit grüner Nummerntafel – ein VP-Antrag – soll jetzt endlich umgesetzt werden. Am Ende der Periode können sich selbst die Grünen nicht mehr um die richtigen Lösungen der Volkspartei herumwinden“, betont VP-Stadtparteiobmann StR Franz X. Gruber abschließend.