Ermittlungserfolg bei Raub durch Videoüberwachung

VBM Gruber befürwortet Sicherungshaft mit Richtergenehmigung

VBM Franz X Gruber gratuliert heute der Polizei zur raschen Aufklärung der beiden Raubüberfälle, die Freitagfrüh in Innsbruck begangen wurden. Ein Marokkaner, der wegen eines Suchtmitteldeliktes von Zivilfahndern aufgegriffen wurde, konnte anhand von Video-Überwachungsbildern als Räuber überführt werden. „Ohne Videoüberwachung wäre dieser Täter nie so rasch identifiziert worden. Dieser Fall zeigt, wie wirkungsvoll die Videoüberwachung in der Kriminalitätsbekämpfung sein kann. Die Videoüberwachung hat zum einen präventiven Effekt und zum anderen einen großen Vorteil bei der Aufklärung von Straftaten. All jene Kritiker der Videoüberwachung werden hier eines Besseren belehrt, die diese Maßnahme in Permanenz als reine Symbolpolitik zur lediglichen Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens abtun“, so VP-VBM Gruber. 

Der für die Sicherheit ressortzuständige Innsbrucker ÖVP-Vizebürgermeister Franz X. Gruber nimmt auch Stellung zur laufenden Debatte um die Sicherungshaft: „Eine Sicherungshaft ist in ganz bestimmten Ausnahmefällen zum Schutz der Bevölkerung notwendig, dies zeigt vor allem der tragische Vorfall in Vorarlberg. Daher befürworte ich ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung eine Sicherungshaft im Rahmen der bestehenden EU-Aufnahmerichtlinie einzuführen. In diesem Zusammenhang unterstütze ich die Haltung von Innenstaatssekretärin Karoline Edtstadler, welche die Sicherungshaft für Asylwerber nur in Verbindung mit einem starken Rechtsschutz, d.h. mit einer richterlichen Genehmigung und nur mit ganz bestimmten Haftgründen, umsetzen möchte. Wenn diese Schutzmaßnahme in 20 Ländern der Europäischen Union schon eingeführt wurde, darf die Sicherungshaft auch in Österreich kein Tabuthema sein.“